Tipps von den BMS-Profis für richtiges Beschildern:


Wichtig: Verkehrszeichen dürfen nur mit verkehrsrechtlicher Anordnung der zuständigen Behörde aufgestellt werden!

Die verkehrsrechtliche Anordnung wird von den zuständigen Landratsämtern oder den Verkehrsbehörden der Städte erteilt. In der Regel müssen Sie dazu ein Antragsformular ausfüllen und einen Lageplan mit der Position der Verkehrsschilder einreichen.

 

Für die Stadt Freiburg wenden Sie sich an:

GuT
Verkehrsbehörde
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg

Fax: 0761/201 4796

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Für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist folgender Ansprechpartner zuständig:

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Verkehrslenkung & Straßenverwaltung
Stadtstraße 2
79104 Freiburg im Breisgau

Telefon: 0761/2187-0
Fax: 0761/2187-9999

E-Mail: verkehr@lkbh.de

 


Sie können uns auch mit dem Zeichnen der Verkehrszeichenpläne und dem Antrag bei den Behörden beauftragen. Rufen Sie uns an: Jörg Egermann, Tel. 0761/509706. Einen Vordruck für die dazu benötigte Vollmacht finden Sie hier:

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Beim Aufstellen der Schilder gilt folgendes:

      Abstände zur Fahrbahnkante

  1. Schilderkante muss mindestens 30 cm Abstand von der Fahrbahnkante haben .
  2. Das Aufstellen von Schildern im Radwegbereich ist untersagt.

    Mindestens 2 Fußplatten

  3. Mindestens 2 Fußplatten pro Schildergarnitur verwenden.
    Betonplatten, Bordsteinkanten, Rasengittersteine, gestückelte  Stahlträger usw. sind nicht zulässig !

    Stange durch beide Fußplatten stecken

  4. Stange immer durch beide Fußplatten stecken

    Schild im rechten Winkel zur Fußplatte aufstellen

  5. Schilder immer im rechten Winkel (90°) zur Längsrichtung der Fußplatten aufstellen.

    Bei Haltverboten gilt:

    Pfeil zur Fahrbahn: Anfang

  6. Pfeil zur Fahrbahn zeigend = Haltverbot Anfang (VZ 283-10)

    2 Pfeile: Wiederholung

  7. Zwei Pfeile auf dem Schild = Wiederholung (VZ 283-30). Sollte in Sichtweite (ca. 50m) vom vorhergehenden Schild aufgestellt werden.

    Pfeil von Fahrbahn weg zeigend = Ende

  8. Pfeil von der Fahrbahn weg zeigend = Haltverbot Ende (VZ 283-20)

  9. Wichtig: Haltverbote mindestens 4 Tage vor Beginn des Umzugs/der Baumaßnahme aufstellen. Bereits parkende Fahrzeuge mit Datum und Uhrzeit notieren, am besten auch fotografieren.

  10. Beschilderung täglich 2 x kontrollieren.

 

Noch Fragen?

Wir helfen gerne:  Tel. 0761 51517-0